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S&W UID Validierung

Vollautomatische UID Validierung

Das Bundesministerium für Finanzen hat die Prüfung der UID-Nummern ausgeweitet. Bisher war es so, dass die UID-Nummern der liefernden Unternehmens nicht auf ihre inhaltliche Richtigkeit überprüft werden musste, solange keine besonderen Auffälligkeiten vorliegen und die UID-Nummer "optisch" richtig aussieht (Zeichenfolge ATU und 8 Ziffern). Jetzt hat das Bundesministerium für Finanzen aber die Sichtweise geändert: Die auf Eingangsrechnungen ausgewiesene UID-Nummer des Lieferanten muss vom Empfänger der Rechnung überprüft werden, da im Falle einer ungültigen UID-Nummer dessen Vorsteuerabzug verloren geht.

Weder Gesetz noch das Bundesministerium für Finanzen treffen klare Aussagen über die Häufigkeit der Überprüfung. Bei laufenden Geschäftskontakten sollte in regelmäßigen Abständen eine nachweisliche Kontrolle der UID-Nummer des Lieferanten erfolgen. Bei neuen Lieferanten ist eine Überprüfung spätestens mit Eingang der ersten Rechnung ratsam.

Die UID Überprüfung kann entweder manuell über das Bundesministerium für Finanzen eigene Portal "Finanzonline" oder über ein Webservice durchgeführt werden. Durch die gesetzlichen Änderungen und der manuellen Überprüfung entsteht ein enormer Mehraufwand. Mit S&W UID Validierung wird dieser Mehraufwand durch eine vollautomatische Überprüfung der UID-Nummer vermieden. Somit ist eine manuelle Überprüfung hinfällig, was Zeit und Geld spart!

 

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S&W UID Validierung

      

 

 

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